Wenn Ihr Webdesigner nicht mehr erreichbar ist, sichern Sie zuerst fünf Zugänge – in dieser Reihenfolge: die Domain (Ihre Internetadresse), das Hosting (den Speicherplatz), den CMS-Login (die Verwaltung der Inhalte), die E-Mail-Konten und die Google-Zugänge (Business Profile, Analytics, Search Console). Alles andere – Ärger, neue Agentur, eventuell neue Website – kommt danach. Der wichtigste Punkt ist die Domain: Wer dort als Halter eingetragen ist, kontrolliert Ihre Adresse im Internet. Ob das Sie sind oder Ihr verschwundener Webdesigner, prüfen Sie in einer Minute kostenlos: Auf nic.ch (der offiziellen Schweizer Registerstelle) können Sie für jede .ch-Domain abfragen, wer als Halter hinterlegt ist.
Diese Situation ist häufiger, als man denkt: Ein Einzelkämpfer gibt auf, eine kleine Agentur wird verkauft oder antwortet einfach nicht mehr – und die Website des Kunden hängt in der Luft. Dieser Leitfaden führt Sie durch die Rettung, Schritt für Schritt und auf Schweizer Verhältnisse gemünzt.
Schritt 1: Prüfen, wem die Domain gehört
Die Domain ist der einzige Teil Ihres Webauftritts, der nicht ersetzbar ist – sie steht auf Ihren Visitenkarten, in Ihren E-Mail-Adressen und in jedem Google-Eintrag. Fragen Sie auf nic.ch den Halter Ihrer Domain ab. Drei mögliche Ergebnisse:
Sie oder Ihre Firma sind Halter: Gute Ausgangslage. Die Domain gehört Ihnen, niemand kann sie Ihnen wegnehmen. Sie brauchen nur noch die Zugangsdaten zum Registrar (der Firma, bei der die Domain verwaltet wird) – dazu Schritt 3.
Der Webdesigner oder seine Firma ist Halter: Das ist der kritische Fall. Rechtlich haben Sie gute Karten – wenn Sie die Website und die Domain bezahlt haben, haben Sie Anspruch auf die Übertragung –, aber praktisch brauchen Sie die Mitwirkung des Halters oder den Nachweis gegenüber dem Registrar. Handeln Sie hier zuerst und schriftlich (Schritt 4).
Ein Dritter ist Halter (z. B. ein Hoster): Kontaktieren Sie diese Firma direkt mit Firmennachweis – oft lässt sich die Situation dort schneller klären als über den verschwundenen Webdesigner.
Schritt 2: Herausfinden, wo die Website liegt
Die Website selbst liegt auf einem Hosting – in der Schweiz meist bei Anbietern wie Hostpoint, Cyon, Infomaniak oder Metanet. Der schnellste Weg, den eigenen Hoster zu finden: Suchen Sie in Ihrer Buchhaltung nach den Rechnungen. Wer die jährliche Hosting-Rechnung bezahlt, hat in der Regel auch den Vertrag – und damit einen direkten Draht zum Anbieter, ganz ohne den Webdesigner. Finden Sie keine Rechnung, lief das Hosting vermutlich über den Webdesigner mit – dann notieren Sie das für Schritt 4, denn auch diese Beziehung muss auf Sie übertragen werden.
Schritt 3: Beim Hoster mit Firmennachweis wieder Zugang bekommen
Schweizer Hoster haben etablierte Wege für genau diesen Fall. Kontaktieren Sie den Support, schildern Sie die Lage und weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind – üblicherweise mit einem Handelsregisterauszug Ihrer Firma und der Rechnungshistorie. Die Anbieter dürfen Ihnen keine fremden Konten öffnen, aber sie können Verträge, die auf Ihre Firma lauten, mit neuen Zugangsdaten versehen und bei Übertragungen helfen. Verlangen Sie bei der Gelegenheit gleich, dass das Kundenkonto auf eine E-Mail-Adresse Ihrer Firma umgestellt wird – nicht auf die des nächsten Dienstleisters.
Schritt 4: Dem Webdesigner eine letzte Frist setzen – schriftlich
Bevor Sie von «nicht erreichbar» auf «verschwunden» schalten: Senden Sie eine eingeschriebene Aufforderung mit klarer Frist (zehn Tage sind üblich), in der Sie die Herausgabe aller Zugangsdaten und – falls nötig – die Übertragung der Domain auf Ihre Firma verlangen. Listen Sie konkret auf: Domain-Transfercode, Hosting-Zugang, CMS-Login, E-Mail-Passwörter, Google-Zugänge. Ein Einschreiben wirkt oft Wunder, wo Mails monatelang unbeantwortet blieben – und falls nicht, haben Sie den Nachweis für den nächsten Schritt. Bei bezahlten Leistungen ist die Rechtslage in der Schweiz klar auf Ihrer Seite: Was Sie bezahlt haben, muss herausgegeben werden. Lassen Sie sich im Streitfall von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder einem Anwalt beraten, bevor Sie die Domain verloren geben – meist genügt schon der anwaltliche Briefkopf.
Schritt 5: Retten, was da ist – bevor es offline geht
Solange unklar ist, wer Hosting-Rechnungen bezahlt, kann Ihre Website jederzeit offline gehen. Sichern Sie deshalb sofort alles Erreichbare: Speichern Sie alle Seiten Ihrer Website ab (Texte, Bilder, PDFs), exportieren Sie Kundendaten aus Formularen, und notieren Sie den Aufbau. Selbst wenn die Website später neu gebaut wird – Ihre Texte, Fotos und die Google-Historie Ihrer Adresse sind wertvoll und sollten nicht mit dem alten Dienstleister untergehen.
Kein Zugang zur eigenen Website – obwohl sie noch läuft?
Der verwandte Fall: Die Website läuft, der Dienstleister antwortet sogar – aber Sie selbst kommen an nichts heran und zahlen für jede Textänderung. Auch hier gilt: Sie haben Anspruch auf Ihre Zugänge. Verlangen Sie ein vollständiges Übergabe-Dokument (Domain, Hosting, CMS, E-Mail, Google) und die Umstellung des Domain-Halters auf Ihre Firma. Ein seriöser Dienstleister gibt Ihnen das ohne Diskussion – Zurückhalten von Zugängen ist kein Geschäftsmodell, sondern ein Warnsignal.
So passiert Ihnen das nie wieder
Vier Regeln für die Zusammenarbeit mit jedem künftigen Dienstleister: Erstens, Domain-Halter ist immer Ihre Firma – ohne Ausnahme. Zweitens, Hosting-Vertrag und Rechnungen laufen auf Ihre Firma, der Dienstleister erhält Zugriff, nicht umgekehrt. Drittens, alle Zugangsdaten liegen dokumentiert bei Ihnen (ein Passwortmanager genügt). Viertens, die vollständige Übergabe aller Zugänge gehört in den Vertrag, bevor die Arbeit beginnt. Bei uns ist genau das Standard: Nach jedem Projekt erhalten Sie sämtliche Zugänge dokumentiert übergeben – die Website gehört Ihnen, nicht uns.
Und wenn die alte Website ohnehin nicht mehr zu retten ist?
Manchmal ist der Abgang des alten Webdesigners die Gelegenheit für den überfälligen Neuanfang – gerade wenn die Seite schon vorher keine Anfragen brachte. Dann muss es schnell gehen, damit Firma und Google-Sichtbarkeit nicht wochenlang in der Schwebe hängen. Genau dafür ist unser Modell gebaut: neue Website in 7 Tagen, zum vereinbarten Festpreis, inklusive Umzug der Domain und sauberer Weiterleitungen, damit Ihre Google-Platzierungen den Wechsel überleben. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir Ihre Situation gemeinsam an und sagen Ihnen ehrlich, was zu retten ist und was nicht – auch, wenn Sie danach woanders bauen lassen.






